Visum-Reise­ver­si­che­rung – Schutz für auslän­di­sche Gäste

Ein Mann steht mit einem Reisepass in der Hand am Flughafen.

Visum-Reise­ver­si­che­rung für auslän­di­sche Besu­cher

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Erfüllt die EU-Visa-Anforderungen
  • Bis zu 365 Tage abgesichert
36

(Beispielpreis pro Reise bei einer Reisedauer von 30 Tagen)

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Ihre Vorteile

Wer sich längere Zeit in Deutschland oder Europa aufhält, benötigt eine Krankenversicherung für den Schengen-Raum. Mit der Visum-Reiseversicherung sind ausländische Gäste gegen Arzt- und Krankenhauskosten abgesichert. Ergänzen Sie Ihren Schutz mit unserem Incoming Zusatz-Paket aus Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- sowie einer Reisegepäck-Versicherung.

Abschluss jederzeit vor Einreise in einen Schengen-Staat möglich

Anforderungen erfüllt:
Versicherungsschutz erfüllt die behördlichen Anforderungen an ein Schengen-Visum

Keine Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung, Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung

Tarif­über­sicht

     Visum-Reise­ver­si­che­rung
Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
  • Über­nahme der Kosten für die notwen­dige medi­zi­ni­sche Heil­be­hand­lung im Ausland.
  • Medi­zi­nisch sinn­voller Rück­trans­port in Ihr Heimat­land.
  • Erstat­tung der Kosten auch für mitver­si­cherte Begleit­per­sonen, z. B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unter­wegs sind und diese stationär behan­delt werden.
  • Infor­ma­tion über die Möglich­keiten ärzt­li­cher Versor­gung am Urlaubsort.
 
Leis­tungs­be­schrei­bungDown­load PDF

Zusatz­schutz

Reise-Unfall­ver­si­che­rung
Reise-Unfall­ver­si­che­rung

Die HanseMerkur leistet z. B.:

  • Im Todes­fall
  • Im Inva­li­di­täts­fall
  • Für kosme­ti­sche Opera­tionen
 
Reise-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
Reise-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Die Reise-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Dritter bei Personen- und Sach­schäden während Ihrer Auslands­reise.
 
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
  • Gepäck­auf­be­wah­rung durch Dritte
  • Verspä­tete Gepäck­lie­fe­rung
  • Verlo­renes oder beschä­digtes Gepäck durch straf­bare Hand­lungen
  • Schäden durch Verkehrs­un­fälle oder Elemen­tar­er­eig­nisse

optional
Notfall-Versi­che­rung
Notfall-Versi­che­rung
  • Bei Krank­heit, Unfall und Kran­ken­haus­auf­ent­halten oder im Todes­fall
  • Bei Straf­ver­fol­gung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kredit­karte
  • Bei Fahr­rad­pannen und -Dieb­stahl
 
Maxi­male Reise­dauer1 Jahr
Geltungs­be­reichEU/​Schengen-Staaten
Preis­über­sichtDown­load PDF 
Zahlungs­weiseSie wählen: einmalig, monat­lich, vier­tel­jähr­lich, halb­jähr­lich oder jähr­lich

Beispiel­preis 

(pro Reise bei einer Reise­dauer von 30 Tagen)

36,00 €

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Die wich­tigsten Leis­tungen – auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung
Leis­tungs­merk­maleAuslands­kranken­versi­che­rung
Versi­che­rungs­summe
Versi­che­rungs­summe
Die Versi­che­rungs­summe ist für alle Versi­che­rungs­fälle inner­halb der Vertrags­dauer auf insge­samt 50.000 € je versi­cherte Person begrenzt.
Die Versi­che­rungs­summe ist für alle Versi­che­rungs­fälle inner­halb der Vertrags­dauer auf insge­samt 50.000 € je versi­cherte Person begrenzt.
 Ambu­lante Heil­be­hand­lung
 Ambu­lante Heil­be­hand­lung
Kosten der ambu­lanten Heil­be­hand­lungs­kosten
Kosten der ambu­lanten Heil­be­hand­lungs­kosten
Ambu­lante Kran­ken­trans­porte
Ambu­lante Kran­ken­trans­porte
Statio­näre Heil­be­hand­lung
Statio­näre Heil­be­hand­lung
Kosten der statio­nären Heil­be­hand­lungs­kosten inklu­sive Unter­kunft im Mehr­bett­zimmer
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 14 Tage, pro Tag
Kosten der statio­nären Heil­be­hand­lungs­kosten inklu­sive Unter­kunft im Mehr­bett­zimmer
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 14 Tage, pro Tag


75 €
Kran­ken­trans­porte zur statio­nären Behand­lung
Kran­ken­trans­porte zur statio­nären Behand­lung
Zahn­ärzt­liche Behand­lung
Zahn­ärzt­liche Behand­lung
Schmerz­stil­lende konser­vie­rende Zahn­be­hand­lungen einschließ­lich Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz
Schmerz­stil­lende konser­vie­rende Zahn­be­hand­lungen einschließ­lich Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz300 €
Medi­ka­mente, Verband-, Heil- oder Hilfs­mittel
Medi­ka­mente, Verband-, Heil- oder Hilfs­mittel
Medi­ka­mente und Verband­mittel
Medi­ka­mente und Verband­mittel
Heil­mittel
– Strahlen-, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
Heil­mittel
– Strahlen-, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
Heil­mittel
– Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
Heil­mittel
– Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
300 €
Unfall­be­dingte Hilfs­mittel
Unfall­be­dingte Hilfs­mittel
Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft
Unter­su­chungen; Behand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh­ge­burt, Fehl­ge­burt
Unter­su­chungen; Behand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh­ge­burt, Fehl­ge­burt
Kran­ken­rück­trans­port, Über­füh­rung, Bestat­tung
Kran­ken­rück­trans­port, Über­füh­rung, Bestat­tung
Kran­ken­rück­trans­port in das Heimat­land
Kran­ken­rück­trans­port in das Heimat­land
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land
Kein Selbst­be­tei­li­gung
Kein Selbst­be­tei­li­gung
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Nach­leis­tung: Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit und maximal 3 Monate.
Nach­leis­tung: Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit und maximal 3 Monate.
Vorer­kran­kungen: Für die vor Vertrags­ab­schluss bekannten Krank­heiten und Beschwerden sowie deren abseh­baren Folgen, sowie die abseh­baren Folgen solcher Krank­heiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versi­che­rungs­be­ginn behan­delt worden sind, besteht kein Versi­che­rungs­schutz.
Vorer­kran­kungen: Für die vor Vertrags­ab­schluss bekannten Krank­heiten und Beschwerden sowie deren abseh­baren Folgen, sowie die abseh­baren Folgen solcher Krank­heiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versi­che­rungs­be­ginn behan­delt worden sind, besteht kein Versi­che­rungs­schutz.
Incoming-Zusatz-Paket (Notfall-Versicherung)
Leis­tungs­merk­maleTarif BasicTarif Profi
Rück­rei­se­kosten ins Heimat­land bei Erkran­kung von Fami­li­en­an­ge­hö­rigen
Rück­rei­se­kosten ins Heimat­land bei Erkran­kung von Fami­li­en­an­ge­hö­rigenbis 1.000 €
Bei Reise­ab­bruch oder verspä­teter Rück­reise (Darlehen für Mehr­kosten)
Bei Reise­ab­bruch oder verspä­teter Rück­reise (Darlehen für Mehr­kosten)
aufgrund Erkran­kung, Unfall oder Tod
aufgrund Erkran­kung, Unfall oder Tod
aufgrund Entfüh­rung bis
aufgrund Entfüh­rung bis10.000 €15.000 €
Bei Straf­ver­fol­gung
Bei Straf­ver­fol­gung
Hilfe bei Haft und Haftan­dro­hung (Darlehen)
Hilfe bei Haft und Haftan­dro­hung (Darlehen)1.000 €2.500 €
Darlehen für Straf­kau­tion bis
Darlehen für Straf­kau­tion bis10.000 €15.000 €
Verlust von Zahlungs­mit­teln und Doku­menten
Verlust von Zahlungs­mit­teln und Doku­menten
Verlust von Reise­zah­lungs­mit­teln (Darlehen)
Verlust von Reise­zah­lungs­mit­teln (Darlehen)500 €
Hilfe bei Verlust von Kredit­karten und EC- bzw. Maestro-Karten
Hilfe bei Verlust von Kredit­karten und EC- bzw. Maestro-Karten
Verlust von Reise­do­ku­menten
Verlust von Reise­do­ku­menten
Zusätz­liche Service­leis­tungen
Zusätz­liche Service­leis­tungen
Reiseruf
Reiseruf
Hilfe bei Umbu­chungen/ Verspä­tungen
Hilfe bei Umbu­chungen/ Verspä­tungen
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­haltKein Selbst­be­halt
Incoming-Zusatz-Paket (Reisegepäck-Versicherung – nur im Profi-Tarif)
Leis­tungs­merk­maleTarif BasicTarif Profi
Versi­che­rungs­summe
Versi­che­rungs­summe
Maxi­male Versi­che­rungs­summe je Versi­che­rungs­fall
Maxi­male Versi­che­rungs­summe je Versi­che­rungs­fall2.000 €
Versi­cherte Ereig­nisse
Versi­cherte Ereig­nisse
Beschä­di­gung von in Gewahrsam gege­benem Reise­ge­päck
Beschä­di­gung von in Gewahrsam gege­benem Reise­ge­päck
Liefer­frist­über­schrei­tungen von Reise­ge­päck
Liefer­frist­über­schrei­tungen von Reise­ge­päck
Straf­bare Hand­lungen Dritter, Verkehrs­un­fällen oder Elemen­tar­er­eig­nissen
Straf­bare Hand­lungen Dritter, Verkehrs­un­fällen oder Elemen­tar­er­eig­nissen
Entschä­di­gungs­grenzen
Für die nach­ste­hend aufge­führten Sachen ist die Entschä­di­gung auf folgende Summen je Versi­che­rungs­fall begrenzt
Entschä­di­gungs­grenzen
Für die nach­ste­hend aufge­führten Sachen ist die Entschä­di­gung auf folgende Summen je Versi­che­rungs­fall begrenzt
Wert­sa­chen (Pelze, Schmuck­sa­chen, Gegen­stände aus Edel­me­tall)
Wert­sa­chen (Pelze, Schmuck­sa­chen, Gegen­stände aus Edel­me­tall)-1.000 €
Brillen, Kontakt­linsen, Hörge­räte, Musik­in­stru­mente, jeweils mit Zubehör und je Gegen­stand
Brillen, Kontakt­linsen, Hörge­räte, Musik­in­stru­mente, jeweils mit Zubehör und je Gegen­stand-250 €
Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­stände, (Elektro-)Fahr­räder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör
Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­stände, (Elektro-)Fahr­räder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör-750 €
Wellen­bretter, Segel­surf­ge­räte, jeweils mit Zubehör
Wellen­bretter, Segel­surf­ge­räte, jeweils mit Zubehör-500 €
Handys, Smart­phones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör
Handys, Smart­phones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör-250 €
Sons­tige EDV-Geräte und elek­tro­ni­sche Unter­hal­tungs­ge­räte, jeweils mit Zubehör
Sons­tige EDV-Geräte und elek­tro­ni­sche Unter­hal­tungs­ge­räte, jeweils mit Zubehör-250 €
Bei Liefer­frist­über­schrei­tung Ersatz der Aufwen­dungen für notwen­dige Ersatz­käufe
Bei Liefer­frist­über­schrei­tung Ersatz der Aufwen­dungen für notwen­dige Ersatz­käufe-500 €
Selbst­be­tei­li­gung je Versi­che­rungs­fall 
Selbst­be­tei­li­gung je Versi­che­rungs­fall 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
-50 €
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Haftpflichtversicherung)
Leis­tungs­merk­maleTarif BasicTarif Profi
Haft­pflicht­ge­fahren des tägli­chen Lebens bis
Haft­pflicht­ge­fahren des tägli­chen Lebens bis1 Mio. €2,5 Mio. €
Haft­pflicht­an­sprüche aufgrund von Miet­sach­schäden je Versi­che­rungs­fall bis
Haft­pflicht­an­sprüche aufgrund von Miet­sach­schäden je Versi­che­rungs­fall bis10.000 €25.000 €
Schlüs­sel­ver­lust
Schlüs­sel­ver­lust-bis 250 €
Schäden im Haus­halt der Gast­fa­milie
Schäden im Haus­halt der Gast­fa­milie10.000 €25.000 €
Abschie­be­kosten
Abschie­be­kosten1.000 €5.000 €
Vermö­gens­schäden
Vermö­gens­schäden-10.000 €
Berufs­haft­pflicht
Berufs­haft­pflicht-25.000 €
Forde­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung
Forde­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung-10.000 €
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt (Ausnahmen: bei Miet­sach­schäden und Abschie­bung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haus­halt der Gast­fa­milie 10 %, mind. 200 € bei Berufs­haft­pflicht und Forde­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung 10 %, mind. 200 €)
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung)
Leis­tungs­merk­maleTarif BasicTarif Profi
Versi­cherte Ereig­nisse
Versi­cherte Ereig­nisse
Gesund­heits­schä­di­gung durch ein Unfall­er­eignis
Gesund­heits­schä­di­gung durch ein Unfall­er­eignis
Zerrungen, Bänder­riss
Zerrungen, Bänder­riss
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Im Inva­li­di­täts­fall
Im Inva­li­di­täts­fall20.000 €60.000 €
Progres­sion bei mehr als 25 % Inva­li­dität
Progres­sion bei mehr als 25 % Inva­li­dität350 %350 %
Im Todes­fall
Im Todes­fall10.000 €20.000 €
Im Todes­fall bei Kindern (bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jahres)
Im Todes­fall bei Kindern (bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jahres)5.000 €10.000 €
Für Bergungs­kosten
Für Bergungs­kosten5.000 €10.000 €
Für Kosten kosme­ti­scher Opera­tionen
Für Kosten kosme­ti­scher Opera­tionen5.000 €10.000 €
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­tei­li­gung 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­haltKein Selbst­be­halt

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

vor 1 Tag

good

vor 1 Tag

Diese vorsicherung ist der gut und ich denke ist der beste versicherung.

vor 2 Tagen

Leichtverständliche Internetseiten

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1073 Rezensionen

Auch im Notfall immer dabei – Unter­lagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Fragen & Antworten Visum Reise­ver­si­che­rung

Wer kann die Visum-Reiseversicherung in Anspruch nehmen?

Ausländische Besucher bis 75 Jahre

Die Visum-Reiseversicherung gilt für alle visumpflichtigen Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der EU, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten.

Für diese Gruppen bieten wir keine Visum-Reiseversicherung an:

  • Dauernd Pflegebedürftige oder psychisch Erkrankte
  • Berufssportler
Für welche Staaten benötige ich ein Schengen-Visum?

26 Länder in Europa

Zu den Ländern des Schengener Abkommens gehören aktuell 29 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Mit einem Schengen-Visum können Sie sich zwischen diesen Staaten für die Dauer Ihres Aufenthalts (höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Personenkontrolle bewegen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Nur in der Reisegepäck- und Reise-Haftpflichtverischerung

Bei der Krankenversicherung für ausländische Gäste, der Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt.

In der Reise-Gepäckversicherung gibt es pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei:

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mindestens 200 €
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €
Bis wann kann ich eine Visum-Reiseversicherung abschließen?

Jederzeit vor der Einreise

Bitte schließen Sie die Visum-Reiseversicherung in jedem Fall vor der Einreise nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat für die gesamte Aufenthaltsdauer ab.

Was muss ich bei der Reise-Haftpflichtversicherung im Schadenfall beachten?

3-Punkte-Plan

  1. Bekennen Sie sich dem Geschädigten gegenüber auf keinen Fall schuldig und dokumentieren Sie den Unfall durch Fotos, Skizzen etc.
  2. Notieren Sie Namen und Adresse von Anspruchstellern und Zeugen.
  3. Melden Sie den Schaden.

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